Fanarbeit


Fanbeauftragte: Kontaktstelle für Fans

Seit der Saison 2005/06 muss jeder Verein der Swiss Football League einen sogenannten Fan-Verantwortlichen einsetzen. Beim FC Winterthur wird diese Aufgabe ab dem 1. September 2012 Roland Imboden ausführen. Er ist die Anlauf- und Kontaktstelle für die Fans und ihre Anliegen gegenüber dem Verein, dem Verband und den Behörden - und umgekehrt ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , Fan-Handy 076 580 18 89). Die Fanbetreuer haben ausdrücklich keinen Polizeicharakter. Für die Sicherheit im Stadion und die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften sind alleine der Verein, dessen Sicherheitsverantwortlicher Peter Zingg und allenfalls die Polizei zuständig.

Der FCW hält viel von seinen Fans und fördert aktiv eine positive Fankultur. In einem Fussballstadion haben Gewalt und Diskriminierung (Rassismus, Sexismus etc.) keinen Platz! Unser Motto: Wir sind für den FCW - und nicht gegen andere. Der FCW wünscht sich ausdrücklich eine initiative, kreative und mündige Fanbewegung, die es allen Menschen ermöglicht, sich nach ihren Möglichkeiten an der Faszination Fussball zu beteiligen.

Nutzt Eure Kreativität und Euren Freiraum, schafft eins, zwei, drei, viele Fanclubs, Choreos, Fanzins, Gesangsgruppen, Zaunfahnen, Doppelhalter...

Andreas Mösli - Geschäftsführer  




     

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    Verhaltenspflichten in sämtlichen Swiss-Football-League-Stadien.
    Folgende Regeln sind bei allen Spielen der SFL zu beachten:

    • Raketen, Petarden, bengalischem Feuerwerk, Schwarzpulver, Knallkörpern, Flaschen, Dosen, Waffen oder waffenartigen Gegenständen, Laserpointer, Fahnenstangen aus Holz und Metall dürfen nicht ins Stadion genommen werden. Erlaubt sind hohle Plastikstangen bis 1,5 m Länge.
    • PET-Flaschen, geschlossene Getränkebehälter sind verboten und müssen am Eingang bis zum Spielende abgegeben werden.
    • Rassistische und sonstige diskriminierende oder gewaltverherrlichende Embleme, Sprüche etc. sind nicht erlaubt.
    • Es dürfen keine Gegenständen auf das Spielfeld geworfen werden.
    • Das Spielfeld darf nicht betreten werden.
    • Alkoholisierte Personen haben keinen Zutritt
    • Den Anweisungen von Polizei und Ordnungskräften ist Folge zu leisten.
    • Für die Aufbewahrung konfiszierter Gegenstände übernehmen der Veranstalter und Ordnungsdienst keinerlei Verantwortung.
    • Wer gegen diese Regeln verstösst, riskiert eine Verzeigung und/oder ein Stadionverbot.